Lizenzvereinbarung |
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WICHTIG: BITTE LESEN SIE VOR BENUTZUNG DER SERIENNUMMER, REGISTRIERUNGSCODE ODER AKTIVIERUNGSNUMMERN DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG. MIT DIESEN HANDLUNGEN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SEINE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. FALLS SIE DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT ZUSTIMMEN, IST DER LIZENZGEBER NICHT BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE ZU LIZENZIEREN. Sofern der nachfolgende Absatz nicht einschlägig ist, unterliegt das Angebot von Waymark Marketing und Neue Medien („Waymark“) an Sie zum Erwerb der Fairfile-Software, für die Sie bezahlt haben, einschließlich der Dokumentation den Bedingungen dieses Lizenzvertrages („Vertrag“). FALLS SIE DIE SOFTWARE IM AUFTRAG IHRER ORGANISATION ERWERBEN (GEMEINSAM „UNTERNEHMEN“), BESTÄTIGEN SIE DURCH INSTALLATION UND/ODER GEBRAUCH DER SERIENNUMMER, REGISTRIERUNGSNUMMER, AKTIERUNGSNUMMER ODER DER SOFTWARE, DASS SIE ORDNUNGSGEMÄSS BEVOLLMÄCHTIGT SIND, IHREN VEREIN ZU VERTRETEN, UND SIE AKZEPTIEREN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NAMENS IHRES VEREINS. EIN VERTRAG KOMMT DAMIT ZUSTANDE. Sollten Sie aus technischen oder sonstigen Gründen während des Installations- oder Download-Vorgangs aufgefordert werden, durch Anklicken einer „Ich akzeptiere“-Schaltfläche oder einer ähnlichen Schaltfläche einem Lizenzvertrag zuzustimmen, ist dies als Bestätigung der Bedingungen des vorliegenden Vertrages aufzufassen. Falls Sie oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter Ihres Vereins nachweisen, daß Sie bereits einen wirksamen schriftlichen Lizenzvertrag für die vertragsgegenständliche Software mit Waymark geschlossen haben bleiben die Bedingungen eines solchen Lizenzvertrages wirksam und durch Installation und/oder Gebrauch der Seriennummer, Registrierungscode, Aktvierungsnummer oder der Software oder durch Anklicken einer "Ich akzeptiere"-Schaltfläche bestätigen Sie lediglich den bereits bestehenden schriftlichen Lizenzvertrag mit Waymark. 1. ERTEILUNG EINER LIZENZ FÜR FAIRFILE Waymark erteilt Ihnen eine einfache Lizenz, die nicht übertragen und nicht unterlizenziert werden darf, für die bestimmungsgemäße Nutzung von Fairfile für die Sie Lizenzgebühren entrichtet haben(entsprechend der Rechnung, die Sie von Waymark oder einem autorisierten Vertreter erhalten haben). 2. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN Sie dürfen die Software und seine Teile nicht kopieren oder verändern. Diese Lizenzbedingungen übertragen dem Lizenznehmer keine Rechte geistigen Eigentums, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte an der Software. Die Software ist geistiges Eigentum des Entwicklers und unterliegt dem Schutz der internationalen Vertragsbedingungen sowie der geltenden Gesetze des Landes, in dem die Software eingesetzt wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übertragungen, Rückübersetzungen, Dekompilierungen, Disassemblierungen oder sonstige Versuche zu unternehmen, um den Quellcode der Software kenntlich zu machen. Ohne schriftliche Genehmigung durch den Entwickler ist es dem Lizenznehmer strikt untersagt, die Software komplett oder teilweise zu vermieten, weiterzuverkaufen oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung zu stellen 3. PFLEGE/VERLÄNGERUNG Fairfile ist einer Client-Serverlösung. Sämtliche damit in Verbindung stehenden Wartungs-u. Pflegemaßnahmen werden von Waymark gemacht, die ebenfalls die erforderliche Serverumgebung zur Verfügung stellt. 4. PRODUKTREGISTRIERUNG Um die Software zu installieren und zu nutzen und Pflegeleistungen zu empfangen, können Sie aufgefordert werden, eine Registrierungsnummer einzugeben. Falls eine Registrierung erforderlich ist, werden Sie aufgefordert, ein kurzes Formular auszufüllen, um eine Aktivierungsnummer zu erhalten. Sie müssen diese Aktivierungsnummer installieren, um ohne Unterbrechung die Software zu nutzen und Pflegeleistungen zu erhalten. Indem Sie diesen Lizenzvertrag akzeptieren, erklären Sie sich damit einverstanden, die Software als Bedingung Ihres Rechts auf Nutzung der Software zu registrieren. 5. PRODUKTUNTERSTÜTZUNG Waymark ist nur verpflichtet, Pflege für eine bestimmte Version der Software für 18 Monate nach Freigabe der jeweiligen Version anzubieten. Waymark ist nur verpflichtet, Anti Spam Pflege für 6 Monate nach Freigabe einer nachfolgenden Version von Waymark Spam Prevention Solution anzubieten. Ansprüche auf Pflege nach vorstehender Ziffer 3 und Gewährleistungsansprüche nach nachstehender Ziffer 10 bleiben unberührt. 6. VERTRAGSBEENDIGUNG Dieser Vertrag ist bis zu seiner Beendigung wirksam. Sie können diesen Vertrag jederzeit durch Vernichtung sämtlicher Kopien der Dokumentation und der Software beenden. Waymark kann diesen Vertrag auch kündigen, wenn Sie gegen eine wesentliche Bedingung des vorliegenden Vertrages verstoßen. Sie erklären sich einverstanden, bei Kündigung dieses Vertrages sämtliche Kopien der Software und die zugehörige Dokumentation zu vernichten. Die Bestimmungen der Abschnitte 3, 6 bis 12, 14 bis 17 und 19 haben auch nach Beendigung dieses Vertrages Gültigkeit, und alle entrichteten oder fälligen Gebühren sind nicht rückzahlbar. 7. VERTRAULICHKEIT Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden, vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, einschließlich - was Waymark-Informationen betrifft - der Seriennummer, Registrierungsnummer und Aktivierungsnummer für Waymark-Produkte, so gewissenhaft vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen wie die eigenen vertraulichen Informationen. 8. URHEBERRECHT Die Software ist durch europäische Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Sie erkennen an, daß Sie kein Eigentumsrecht an der Software oder darin enthaltenem geistigen Eigentum erwerben und daß Waymark (oder dessen Lieferanten) alleiniger Inhaber der ausschließlichen Urheberrechte an der Software ist. Ihre Rechte an der Software beschränken sich auf Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt wurden. Sie stimmen zu, daß Kopien der Software dieselben Hinweise auf Schutzrechte tragen, die auf und in der Software enthalten sind. 9. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN / KEIN REVERSE ENGINEERING Ausgenommen soweit dies nach anwendbarem Recht gesetzlich zulässig ist, erklären Sie sich einverstanden, daß Sie keine Versuche unternehmen werden, die Software oder Teile der Software zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu ändern, Bearbeitungen der Software zu erstellen, die Software oder Teile der Software anzupassen, mit anderer Software zu verbinden, zu übersetzen, umzuwandeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder Dritten dieses zu gestatten. 10. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG Der Entwickler übernimmt generell und ohne Einschraenkung keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit der Software, Eignung für bestimmte Zwecke sowie Schadens- und Ersatzansprüche, die sich aus der Nutzung der Software ergeben. Der Entwickler gewährt keine Garantie oder Konditionen implizit oder explizit in Bezug auf Nichtverletzung der Rechte Dritter. Der Entwickler übernimmt gegenüber dem Lizenznehmer in keiner Art und Weise die Haftung für sich aus der Benutzung ergebende gelegentliche oder spezielle Schäden, einschließlich Gewinn- oder Sparverluste, sowie für Ansprüche Dritter. Der Entwickler haftet lediglich durch vorsätzlich durch ihn entstandene Schäden in Zusammenhang mit der Software. Die oben erwähnte Gewährleistung gilt nicht: · wenn Sie die Software nicht bestimmungsgemäß oder mißbräuchlich einsetzen; · wenn Sie die Software in Verbindung mit anderen Produkten oder Technologien verwenden, die von Waymark in diesem Vertrag nicht festgelegt sind, es sei denn, Sie weisen nach, daß der Mangel auf die vertragsgegenständliche Software zurückzuführen ist; · wenn Sie die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Waymark modifizieren oder anderweitig verändern; oder · wenn Sie ungeachtet der Empfehlung von Waymark, die Nutzung der Software aufgrund möglicher oder tatsächlicher Mängel einzustellen, diese weiterhin nutzen, bevor diese Mängel beseitigt wurden. 11. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages von einem Gericht oder sonstigen zuständigen Organ nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt und die verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam. Gleiches gilt auch für eventuelle Lücken dieses Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten ist. Gleiches gilt auch für etwaige Lücken. 13. PRODUKT UPDATES UND PATTERN FILES Product Updates und Pattern File Updates gelten als Software und unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages, sofern Waymark im Rahmen ihrer Lieferung, ihres Download oder ihrer Installation keine anderweitigen Bedingungen festgelegt hat. Hiernach zur Verfügung gestellte Product Updates treten an Stelle bereits lizensierter Kopien der Software oder ersetzen sie. Nichts in diesem Vertrag kann Waymark davon abhalten, modifizierte Versionen der Software oder sonstiger Produkte als neues Produkt gegen zusätzliches Entgelt anzubieten. 14. ANWENDBARES RECHT Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 15. GERICHTSSTAND Sofern es sich bei den Parteien einer Klage, eines Gerichtsverfahrens usw. um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, oder eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt, oder ihr Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Anstrengung eines Gerichtsverfahrens usw. nicht bekannt, ist Gera ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben. 16. NICHTABTRETBARKEIT Sie dürfen Nutzungsrechte, Forderungen oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Waymark nicht an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Sofern dieses Abtretungsverbot unwirksam ist, muß jede Abtretung den Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen. 17. ÜBERPRÜFUNG DER NUTZUNG Liegen Waymark ausreichende Gründe vor, eine Verletzung dieses Vertrages für wahrscheinlich zu halten, darf Waymark die Überprüfung von Unterlagen, die Sie zur Überprüfung Ihres Gebrauchs der Software zur Verfügung stellen, veranlassen. |